In 4 Schritten ein eigenes Label gründen und anmelden:
1. Beim örtlichen Ordnungsamt ein Gewerbe anmelden (Label)
2. Bei der GVL Labelcode beantragen. Hierfür muss jedoch mind. eine Veröffentlichung in Form einer gepressten CD bzw. einer Vinyl Schallplatte nachgewiesen werden. Also am besten irgendeine Rechnung über das Pressen von cd´s oder Vinyl hervorzaubern. (Beachte die Tipps weiter unten!!)
3. Evtl. eine GEMA Mitgliedschaft beantragen
4. Fertig
Die Musikverlage
Neben dem Druck von Noten kümmern sich die Musikverlage um die Vermarktung von Musik z.B. in Filmen etc. Dazu muss die Wahrnehmung der Rechte des Künstlers auf den Verlag übertragen worden sein. Auskunft hierüber erteilt die GEMA.
Verwertungsgesellschaften
wenn Schlagworte wie GEMA oder GVL fallen, dann handelt es sich hierbei um Verwertungsgesellschaften.
GEMA
(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Es ist für die einzelnen Urheber kaum möglich zu kontrollieren, wie und wo seine Musikstücke genutzt werden. Diese Kontrolle führt für ihn die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” durch, indem sie das gesamte Weltrepertoire an urheberrechtlich geschützter Musik Vertritt. Die GEMA kann also auch die Rechte eines Urhebers von Musik aus den USA wahrnehmen, da mit den meisten ausländischen Verwertungsgesellschaften Kooperationsverträge existieren. Überall dort, wo die bei der GEMA angemeldete Musik öffentlich aufgeführt wird (Radio, Fernsehen, Internet, Telefonwarteschleifen, Kneipen, sonst. Veranstaltungen), erhebt die GEMA gebühren und leitet diese dann nach einem definierten Verteilungsschlüssel an die Künstler bzw. Urheber weiter.
GVL vergibt Labelcode
Neben den Rechten am eigentlichen Werk (Musikstück) existieren zudem Leistungsschutzrechte an einem erstellten Medium. Leistungsschutzrechte sind nicht mit den Urheberrechten zu verwechseln.
Im Falle einer produzierten CD hat der Tonträgerhersteller an dieser Leistungsschutzrechte erworben.
Diese Leistungsschutzrechte sind immer dann tangiert, wenn bspw. ein Vidoproduzent Musik von einer bereits veröffentlichten CD einspielt. Hier muss neben dem Künstler bzw. Urheber zusätzlich der Tonträgerhersteller seine Einwilligung erteilen, da das von ihm erstellte Medium verwendet wird. Neben den Künstler als Urheber gibt es evtl. weitere ausübende Künstler, die lediglich in ausführender Weise an dem Werk beteiligt sind. Sie haben demzufolge keine Urheberrechte, sondern lediglich Leistungsschutzrechte an dem Werk anzumelden, weil sie das Werk (bspw. den Text eines Songs) nicht selbst erstellt haben. Wie der Tonträgerhersteller haben sie zum Werk (bspw. in Form einer CD) etwas geleistet.
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) nimmt diese Leistungsschutzrechte (auch Zweitverwertungsrechte genannt) für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten wahr. Somit ist die GVL auch für die Vergabe von Labelcodes zuständig.
Labelcode
Der Labelcode (LC + 5 stellige Nummer) ist Vorraussetzung, damit Musik im Radio bzw. Fernsehen gespielt werden kann.
Der Labelcode kann von jedem firmierten Label beantragt werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es bereits eine CD Pressung mit einem Künstler gab. Als Belege sind der GVL vorzuweisen:
- Künstler- bzw. Plattenvertrag
- Rechnung des Presswerkes
- Vertriebsvertrag mit einem CD Vertrieb
www.music-marketing-service.com bietet in diesem Zusammenhang die kostenlose Möglichkeit an, bereits bei der ersten CS- Pressung einen Labelcode verwenden zu können. Weiterhin kann auch ein EAN- Barcode (Notwendig, um in einen CD Vertrieb aufgenommen zu werden) sowie ISRC-Code vergeben werden. Der ISRC- Code ist für titelbasierte Auswertungen im Radio notwendig.
Vertrieb
Selbst der deutschlandweite Vertrieb im Fachhandel (inkl. MediaMarkt, Saturn, Amazon, iTunes, BeatPort, AOL, musicload, etc) können durch www.music-marketing-service.com realisiert werden.

Alles wäre nicht so schlimm, wenn man den Labelcode und die ganze andere Scheiße für den Vertrieb nicht erst nach einer Pressung bekommen würde, was soll diser schwachsinn???…
Ich frage mich auch warum man das erst nach der Ersten Pressung beantragen kann, macht für mich nicht so wirklich Sinn.
Aber der Beitrag hier, wie übrigens die gesamte Seite, ist wirklich sehr informativ und echt gut recherchiert.
Beste Grüße aus OL
Dennis
Hallo – die Infos sind nicht schlecht – aber was ich gern noch wissen möchte -ist folgendes: genügt eigentlich auch ein Nebengewerbe ?
Ist wichtig zuwissen, da dass momentan meine einzige Möglichkeit wäre -und ich schon sehr am Werkeln bin (Werbung machen -auch schon gute Leute+Musik an der Hand).
grüsse Frankie
Ja, das ist so ziemlich egal. Was denkst du wie viele kleine Labelinhaber dies als Nebenerwerb (Nebengewerbe) machen – viele haben einen festen Beruf nebenbei damit das Hauptkapitbal schonmal stimmt und sie finanziell abgesichert sind.
Und das mit dem Pressen vor dem Anmelden der Codes:
Lasst euch doch einfach ein paar Demo CDs eurer Titel pressen.